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NEWS VON DRUCKTRAUM DRUCK & WERBETECHNIK


2017-09-23

Allergenkennzeichnung Pflicht

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Auf den Verpackungen von Lebensmitteln muss die Verwendung bestimmter Zutaten gekennzeichnet sein. Soweit so gut aber wie sieht es mit der Kennzeichnungspflicht bei Speisetafeln in Imbissen und Restaurants aus? Oder die Kennzeichnung von Speisen im Bereich Speisekarten als Folder oder Flyer Werbung? 
Die Kennzeichnungspflicht gilt auch für alle allergen wirkenden Verarbeitungsprodukte der Allergene und für die bei der Produktion eingesetzten Hilfsstoffe. In letzter Zeit stellen wir wieder eine Vernachlässigung dieser Kennzeichnung fest, obwohl dies gar nicht schwierig ist.
Täglich kommen neue Pizza oder Döner Flyer ins Haus geflattert in denen die Kennzeichnung fehlerhaft ist oder komplett fehlt. Wir finden, dass besonders unsere Branchen der Werbetechniker und Mediengestalter bzw. Druckereien dazu viel mehr Aufklärung betreiben sollten bei den Kunden. 

Wir beraten unsere Gastro-Kunden bei der Kennzeichnung. Vor der Produktion lassen wir alles von den Lebensmittelbehörden prüfen. So sind unsere Kunden auf der sicheren Seite denn kommt Ihr Kunde infolge fehlender Angaben zu Schaden kann dies schnell teuer werden. Nützliche Informationen gibt es auch auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Wirtschaft.

Oliver - 17:15:24 | Kommentar hinzufügen